Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 21.05.1985

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.05.1985 - 1 Ss 125/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3263
OLG Zweibrücken, 23.05.1985 - 1 Ss 125/85 (https://dejure.org/1985,3263)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.05.1985 - 1 Ss 125/85 (https://dejure.org/1985,3263)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Mai 1985 - 1 Ss 125/85 (https://dejure.org/1985,3263)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tatrichter; Sperrzeit; Entscheidung; Revisionsgericht; Revision; Angeklagter; Aufhebung; Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorläufigkeit; Vorläufige; Akte; Revisionsgericht; Unzuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 69a; StPO § 111a

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 74
  • VRS 69, 293
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.05.1985 - 1 Ws 304/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,16679
OLG Koblenz, 21.05.1985 - 1 Ws 304/85 (https://dejure.org/1985,16679)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.05.1985 - 1 Ws 304/85 (https://dejure.org/1985,16679)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Mai 1985 - 1 Ws 304/85 (https://dejure.org/1985,16679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zu einem Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers; Beurteilung der Schwere der Tat nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung; Änderung einer Bewährungsstrafe in eine Freiheitsstrafe ohne Strafaussetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 112
  • VRS 69, 293
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 31.01.1978 - 1 Ws 42/78
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.1985 - 1 Ws 304/85
    Hierbei geht der Senat davon aus, daß die Beschwerde ungeachtet des anders lautenden Wortlautes in dem Schriftsatz vom 25. April 1985 (... "legen wir gegen den Beschluß des Landgerichts Bad Kreuznach vom 11. April 1985 Beschwerde ein" ) im Auftrage des Angeklagten selbst angebracht worden ist, da einem Rechtsanwalt, dessen Bestellung zum Pflichtverteidiger abgelehnt worden ist, kein eigenes Beschwerderecht zusteht (vgl. OLG Hamburg, NJW 1978, 1172 [OLG Hamburg 31.01.1978 - 1 Ws 42/78] ).

    Insoweit befindet sich der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. Beschluß vom 25.03.1982 in DAR 1983, 251) sowie der Oberlandesgerichte Hamburg (NJW 1978, 1172) und Stuttgart (Justiz 64, 317).

  • BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.1985 - 1 Ws 304/85
    Die Schwere der Tat beurteilt sich hauptsächlich nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung (BGHSt 6, 199; Senatsbeschluß vom 14. September 1984 - 1 Ws 654/84 - OLG Hamm, MDR 77, 600; OLG Köln, NJW 72, 1432; Laufhütte in Karlsruher Kommentar. StPO, § 140 Rdnr. 21 m.w.H.).
  • OLG Köln, 16.05.1972 - Ss 75/72
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.1985 - 1 Ws 304/85
    Die Schwere der Tat beurteilt sich hauptsächlich nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung (BGHSt 6, 199; Senatsbeschluß vom 14. September 1984 - 1 Ws 654/84 - OLG Hamm, MDR 77, 600; OLG Köln, NJW 72, 1432; Laufhütte in Karlsruher Kommentar. StPO, § 140 Rdnr. 21 m.w.H.).
  • OLG Koblenz, 14.09.1984 - 1 Ws 654/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.1985 - 1 Ws 304/85
    Die Schwere der Tat beurteilt sich hauptsächlich nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung (BGHSt 6, 199; Senatsbeschluß vom 14. September 1984 - 1 Ws 654/84 - OLG Hamm, MDR 77, 600; OLG Köln, NJW 72, 1432; Laufhütte in Karlsruher Kommentar. StPO, § 140 Rdnr. 21 m.w.H.).
  • OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94

    Rechtsfolgenentscheidung; Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf;

    Teilweise werden nur Freiheitsstrafen von 2 Jahren und mehr für ausreichend erachtet (vgl. OLG Celle StV 1985, 184; OLG Stuttgart NStZ 1981, 490 ; OLG Köln NJW 1972, 1432; OLG Hamm NStZ 1982, 298 ); teilweise wird die Mitwirkung eines Verteidigers bei einer Straferwartung von 1 Jahr und 6 Monate in der Regel für geboten erachtet (Bay0bLG DAR 1990, 367 ), die Straferwartung von lediglich 1 Jahr dagegen nicht für ausreichend angesehen (vgl BayObLG DAR 1983, 251; OLG Hamburg NJW 1978, 1172; OLG Koblenz VRs 69, 293; OLG Stuttgart Justiz 1964, 316).
  • OLG Hamm, 09.07.2020 - 5 Ws 202/20

    Pflichtverteidiger, Aussage-gegen-Aussage

    Deshalb kann offen bleiben, ob vor dem Hintergrund, dass dem Angeklagten die Entziehung seiner Fahrerlaubnis droht, auch eine schwere Tat bejaht werden könnte (gegen die Annahme einer einschneidenden Rechtsfolge bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis: OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Mai 1985, Az. 1 Ws 304/85, zitiert bei Janiszewski …
  • OLG München, 30.04.1987 - 2 Ws 419/87

    Strafrestaussetzung; Rechtskräftig; Sperrfrist; Festsetzung;

    Der Senat führt unter Hinweis u. a. auf den Aufsatz von Wittschier (NStZ 1986, 112) aus: Der Verhängung einer Sperrfrist nach § 57 Abs. 6 StGB im Rahmen einer die Strafrest-Aussetzung ablehnenden Entscheidung komme eine Bindungswirkung in dem Sinne zu, daß das Gericht bei im wesentlichen unveränderter Sachlage vor Ablauf der Frist nicht erneut in der Sache entscheiden dürfe und insbesondere an einer Abänderung seiner früheren (negativen) Entscheidung gehindert sei.
  • OLG Hamburg, 09.09.2014 - 1 Ws 97/14

    Strafvollstreckung: Bindungswirkung der Sperrfrist für Antrag auf bedingte

    Ein Fortfall dieser Bindungswirkung wird nur für die Fälle angenommen, in denen sich die der Anordnung dieser Sperrfrist zugrunde liegenden Verhältnisse grundlegend geändert haben (Hubrach in: LK_StGB, 12. Auflage 2008, § 57 Rn. 65; Fischer, StGB, 61. Auflage 2014, § 57 Rn. 35; OLG München MDR 1987, 782, 783; Wittschier NStZ 1986, 112, 113).Dies ist hier jedoch nicht der Fall.
  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 3 Ss 246/06

    Pflichtverteidiger; Beirodung; Voraussetzungen; Schwere der Tat;

    Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine starre Grenze, sondern die gebotene Abwägung hat unter Berücksichtigung der Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten und der den Einzelfall prägenden Umstände der Sach- und Rechtslage zu erfolgen, weshalb insbesondere in einfach gelagerten Fällen auch bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr die Beiordnung eines Verteidigers nicht zwingend ist (zu vgl. OLG Koblenz, VRS 69, 293-295).
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